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Unternehmen in die Schweiz verlagern | DeinDomizil

2026-09-22 20:07

Ein bestehendes Unternehmen in die Schweiz verlagern: Was ändert sich?

Die Schweiz bietet Unternehmen ein stabiles wirtschaftliches Umfeld, eine gute Infrastruktur und einen attraktiven Standort in Europa. Für ein bereits bestehendes ausländisches Unternehmen bedeutet ein Umzug jedoch weit mehr als nur eine neue Geschäftsadresse.
Rechtsform, Firmendomizil, Steuern, Bankbeziehungen, Buchhaltung und bestehende Geschäftsverhältnisse sollten vor der Verlagerung sorgfältig geprüft werden.

Wie soll das Unternehmen in der Schweiz tätig sein?

Ein bestehendes Unternehmen kann je nach Ausgangslage eine Schweizer Tochtergesellschaft oder Zweigniederlassung gründen oder unter bestimmten Voraussetzungen seinen Sitz in die Schweiz verlegen.
Viele internationale Unternehmen entscheiden sich für eine Schweizer GmbH oder AG. DeinDomizil unterstützt bei der Firmengründung in der Schweiz und den damit verbundenen administrativen Schritten.

Ein offizieller Firmensitz in der Schweiz

Eine Schweizer Gesellschaft benötigt einen offiziellen Sitz und eine entsprechende Geschäftsadresse. Diese wird im Handelsregister eingetragen und dient unter anderem als Kontaktadresse gegenüber Behörden und Geschäftspartnern.
Unternehmen, die keine eigenen Büroräume benötigen, können eine professionelle Domiziladresse in Zug nutzen.
Weitere Informationen zu Sitz- und Adressänderungen stellt das Schweizer KMU-Portal zur Verfügung.

Steuern, Bank und Buchhaltung neu organisieren

Die Verlagerung von Geschäftstätigkeiten in die Schweiz kann Auswirkungen auf die Unternehmenssteuern und die Mehrwertsteuer haben. Da die Steuerbelastung von Bund, Kanton und Gemeinde beeinflusst wird, sollte auch die Wahl des Standorts frühzeitig berücksichtigt werden.
Zusätzlich können neue Bankbeziehungen notwendig werden. Banken prüfen in der Regel Eigentumsverhältnisse, wirtschaftlich Berechtigte, Geschäftsmodell, erwartete Transaktionen und die Herkunft der Mittel.
Auch die Buchhaltung muss an die Schweizer Anforderungen angepasst werden. Dies betrifft beispielsweise Lohnbuchhaltung, Rechnungsstellung, Jahresabschluss und Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen.

Mitarbeitende und Verträge prüfen

Wer Mitarbeitende in die Schweiz versetzt oder hier neues Personal beschäftigt, muss unter anderem Schweizer Vorgaben zu Arbeitsrecht, Sozialversicherungen, Lohnabrechnung und gegebenenfalls Aufenthalts- und Arbeitsbewilligungen berücksichtigen.
Bestehende Kunden- und Lieferantenverträge, Versicherungen sowie weitere Vereinbarungen sollten ebenfalls geprüft und gegebenenfalls auf die neue Schweizer Gesellschaft angepasst werden.

Den Wechsel strukturiert vorbereiten

Vor der Verlagerung sollte klar definiert werden, welche Verträge, Vermögenswerte, Mitarbeitenden und betrieblichen Funktionen in die Schweiz übertragen werden und welche im Ausland verbleiben.
DeinDomizil unterstützt Unternehmen bei der Firmengründung, der Bereitstellung einer professionellen Domiziladresse und den administrativen Anforderungen für den Aufbau einer strukturierten Präsenz in der Schweiz.
Kontakt DeinDomizil
Blegistrasse 7
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Telefon: +41 (0)41 410 61 61