Die Schweiz ist ein attraktiver Standort für Unternehmen, und auch Ausländer können hier problemlos ein Unternehmen gründen. Allerdings gibt es eine wichtige Voraussetzung: Jedes Schweizer Unternehmen muss mindestens einen Vertreter mit Wohnsitz in der Schweiz haben.
Vertreter in der Schweiz: Was bedeutet das?
Wenn Sie eine GmbH oder AG gründen möchten, aber selbst nicht in der Schweiz wohnen, benötigen Sie eine Person mit einem gültigen Schweizer Wohnsitz und einer Aufenthaltsgenehmigung. Diese Person muss in der Lage sein, Ihr Unternehmen als Mitglied des Verwaltungsrats oder als Zeichnungsberechtigter zu vertreten.
Die Vertreter – ob Geschäftsführer (bei einer GmbH), Verwaltungsrat (bei einer AG) oder Zeichnungsberechtigter – müssen im Handelsregisterauszug Ihres Unternehmens aufgeführt sein. Dabei wird auch ihre Befugnis, das Unternehmen rechtlich zu vertreten, öffentlich dokumentiert.
Unterschied zwischen Direktor und Zeichnungsberechtigtem
Ein wichtiger Unterschied besteht zwischen einem Direktor und einem Zeichnungsberechtigten in Schweizer Unternehmen. Der Verwaltungsrat hat eine umfassendere Verantwortung und muss die Geschäftstätigkeiten des Unternehmens überwachen. Dazu gehört auch die Einhaltung von Buchführungspflichten und Steuerzahlungen. Ein Zeichnungsberechtigter hingegen hat weniger Verantwortung und trägt entsprechend weniger Haftung. Diese Rolle ist oft flexibler, besonders wenn es um Positionen wie den Prokuristen geht.
Aufgaben und Pflichten eines Verwaltungsrats in der Schweiz
Die Hauptverantwortung des Verwaltungsrats ist es, die strategische Ausrichtung des Unternehmens zu gestalten und zu überwachen. Nach Artikel 716 des Obligationenrechts (OR) umfassen die Pflichten des Verwaltungsrats unter anderem:
- Aufsicht und Weisungen: Der Verwaltungsrat erteilt die Weisungen zur Unternehmensleitung.
- Organisatorische Struktur: Er ist verantwortlich für die Festlegung der Unternehmensorganisation.
- Finanzielle Überwachung: Der Verwaltungsrat richtet Buchhaltungssysteme, Finanzkontrollen und Finanzplanung ein.
- Ernennung und Abberufung: Er hat die Befugnis, Geschäftsführer und andere bevollmächtigte Vertreter zu ernennen und zu entlassen.
- Überwachung der Einhaltung: Der Verwaltungsrat stellt sicher, dass Gesetze, Satzungen und Richtlinien eingehalten werden.
- Berichterstattung und Versammlungen: Er ist verantwortlich für den Jahresbericht und die Organisation der Generalversammlung.
- Insolvenzverfahren: Im Falle einer Insolvenz muss der Verwaltungsrat den Richter informieren.
- Haftung für Fehlverhalten: Nach Artikel 754 OR haftet der Verwaltungsrat für fahrlässige Pflichtverletzungen, die der Gesellschaft, ihren Aktionären oder Gläubigern Schaden zufügen.
Wer eignet sich als Verwaltungsrat oder Prokurist?
Die beste Person, die Ihr Unternehmen in der Schweiz vertreten kann, ist jemand, dem Sie vertrauen und der Ihnen nahesteht – beispielsweise ein Freund oder ein Verwandter mit Schweizer Wohnsitz. Alternativ können Sie einen Anwalt oder Notar mit dieser Aufgabe betrauen. Diese Fachleute kennen das Schweizer Organisationsrecht gut und können ihr Risiko entsprechend managen.
Kosten für einen Verwaltungsrat oder Zeichnungsberechtigten
Die Kosten für die Übernahme solcher Mandate variieren je nach Größe und Komplexität Ihres Unternehmens und liegen zwischen 4.000 und 15.000+ CHF pro Jahr. Juristen, die als Verwaltungsrat fungieren, verlangen in der Regel höhere Honorare als für ein Prokuristenmandat, da die Verantwortung und Haftung größer ist.
Wie finde ich einen geeigneten Vertreter für mein Unternehmen?
Da die Schweiz ein beliebter Standort für Unternehmensgründungen ist, gibt es viele Angebote für Verwaltungsrats- und Prokuristenmandate. Es ist jedoch wichtig, jemanden mit einer guten Reputation und Erfolgsbilanz zu wählen. Bei der Office Group Zug arbeiten wir mit renommierten Rechtsberatern und Notaren zusammen, die diese Mandate für eine jährliche Pauschale übernehmen können. Unser Team hilft Ihnen gerne bei der Kontaktaufnahme.
Fazit:
Die Gründung eines Unternehmens in der Schweiz erfordert sorgfältige Planung und die Einhaltung spezifischer Vorschriften. Insbesondere als Ausländer ist es wichtig, einen qualifizierten Vertreter in der Schweiz zu haben. Mit der Unterstützung von Experten und einem professionellen Firmendomizil können Sie den Gründungsprozess sicher und effizient gestalten. Kontaktieren Sie uns: +41 41 410 61 61 - info@deindomizil.ch