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Ein Unternehmen aus dem Ausland in der Schweiz gründen – was internationale Gründer beachten müssen

2025-06-02 20:33

Wie Sie aus dem Ausland eine Firma in der Schweiz gründen – und warum Domizil & Verwaltungsrat entscheidend sind

Wie Sie aus dem Ausland eine Firma in der Schweiz gründen – und warum Domizil & Verwaltungsrat entscheidend sind

Die Gründung einer Schweizer Firma als ausländischer Unternehmer ist machbar – allerdings nur mit Kenntnis der gesetzlichen Rahmenbedingungen. Laut Artikel 718 OR ist mindestens eine zeichnungsberechtigte Person mit Wohnsitz in der Schweiz erforderlich. Aus diesem Grund arbeiten viele Gründer mit erfahrenen Partnern wie DeinDomizil.ch zusammen, die nicht nur ein gesetzeskonformes Domizil, sondern auch Verwaltungsratsmandate anbieten.

5 wichtige Punkte, die ausländische Gründer beachten sollten:

Schweizer Wohnsitzpflicht:
Eine in der Schweiz wohnhafte, zeichnungsberechtigte Person ist gesetzlich vorgeschrieben (OR Art. 718).

Eingetragenes Domizil:
Die Firma muss eine physische Adresse in der Schweiz haben. DeinDomizil.ch bietet Domiziladressen in Zug und Herisau.

Verwaltungsrat / Organe:
Ob AG oder GmbH – wir stellen lokale Verwaltungsräte für Ihre Eintragung im Handelsregister.

Bankkonto & Kapital:
Die Eröffnung eines Schweizer Geschäftskontos kann dauern. Das Mindestkapital muss einbezahlt werden (CHF 20’000 für GmbH / CHF 100’000 für AG).

Buchhaltung & Steuern:
Buchführungspflicht ab Gründung – wir unterstützen von Anfang an.


✅ Kontaktblock:

DeinDomizil.ch

Website: https://deindomizil.ch
Telefon: +41 (0)41 410 61 61
E-Mail: info@deindomizil.ch
Adresse: Blegistrasse 7, 6340 Baar, Schweiz