Ein Unternehmen aus dem Ausland in der Schweiz gründen – was internationale Gründer beachten müssen
2025-06-02 20:33
Wie Sie aus dem Ausland eine Firma in der Schweiz gründen – und warum Domizil & Verwaltungsrat entscheidend sind
Wie Sie aus dem Ausland eine Firma in der Schweiz gründen – und warum Domizil & Verwaltungsrat entscheidend sind
Die Gründung einer Schweizer Firma als ausländischer Unternehmer ist machbar – allerdings nur mit Kenntnis der gesetzlichen Rahmenbedingungen. Laut Artikel 718 OR ist mindestens eine zeichnungsberechtigte Person mit Wohnsitz in der Schweiz erforderlich. Aus diesem Grund arbeiten viele Gründer mit erfahrenen Partnern wie DeinDomizil.ch zusammen, die nicht nur ein gesetzeskonformes Domizil, sondern auch Verwaltungsratsmandate anbieten.
5 wichtige Punkte, die ausländische Gründer beachten sollten:
● Schweizer Wohnsitzpflicht: Eine in der Schweiz wohnhafte, zeichnungsberechtigte Person ist gesetzlich vorgeschrieben (OR Art. 718).
● Verwaltungsrat / Organe: Ob AG oder GmbH – wir stellen lokale Verwaltungsräte für Ihre Eintragung im Handelsregister.
● Bankkonto & Kapital: Die Eröffnung eines Schweizer Geschäftskontos kann dauern. Das Mindestkapital muss einbezahlt werden (CHF 20’000 für GmbH / CHF 100’000 für AG).
● Buchhaltung & Steuern: Buchführungspflicht ab Gründung – wir unterstützen von Anfang an.