Verwaltungsratsmandat in der Schweiz – Eine rechtliche Verpflichtung mit Tragweite
Die Schweiz zählt weltweit zu den attraktivsten Ländern zur Unternehmensgründung. Politische Stabilität, steuerliche Vorteile und ein internationales Geschäftsumfeld ziehen jedes Jahr Tausende neue Unternehmen an.
Doch die Gründung einer Gesellschaft – ob AG (Aktiengesellschaft) oder GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) – unterliegt in der Schweiz klaren gesetzlichen Anforderungen. Eine der wichtigsten: Mindestens eine vertretungsberechtigte Person mit Wohnsitz in der Schweiz muss im Verwaltungsrat oder in der Geschäftsführung vertreten sein.
Aber: Es geht nicht nur um die Erfüllung dieser formellen Bedingung – wer in der Schweiz ein Verwaltungsratsmandat übernimmt, muss sich auch der Haftungsrisiken bewusst sein, die mit dieser Rolle einhergehen.
Im Folgenden finden Sie die wichtigsten Risiken – und wie Sie sich davor schützen können.
1. Handlungen gegen die Interessen des Unternehmens
Das schweizerische Recht verpflichtet Verwaltungsräte zu höchster Treuepflicht. Wer im eigenen Interesse oder zum Vorteil Dritter handelt – etwa durch undurchsichtige Verträge oder das Zurückhalten relevanter Informationen – riskiert persönliche Haftung für entstandene Schäden.
🔍 Beispiel: Genehmigung eines Vertrags mit verdecktem Eigeninteresse oder Verschweigen eines Interessenkonflikts.
2. Passivität und Fahrlässigkeit
Ein Verwaltungsratsmandat ist keine symbolische Position. Wer sich nicht aktiv einbringt – etwa bei Finanzen, Geschäftsentscheidungen oder operativer Kontrolle – handelt pflichtwidrig. Schweizer Gerichte haben klar gemacht:
👉 „Nur unterschreiben“ oder „nichts wissen“ ist keine Verteidigung.
Verwaltungsräte müssen kritische Fragen stellen, Unterlagen prüfen und im Zweifel eingreifen.
3. Fehlende oder fehlerhafte Buchhaltung
Gemäss Schweizer Recht müssen Unternehmen eine korrekte und transparente Buchführung sicherstellen. Die Verantwortung dafür liegt beim Verwaltungsrat. Fehlerhafte oder unvollständige Zahlen – auch unbeabsichtigt – können zu zivil- und strafrechtlichen Konsequenzen führen.
Dies gilt insbesondere bei international tätigen Unternehmen, Treuhandstrukturen oder Kapitalzuflüssen durch Investoren.
4. Zu spätes Handeln bei Überschuldung
Wird ein Unternehmen zahlungsunfähig oder überschuldet, muss der Verwaltungsrat unverzüglich reagieren – z. B. durch Information der Revisionsstelle oder Einleitung eines Insolvenzverfahrens.
❗ Unterlassene Reaktionen können zu persönlicher Haftung für Verluste von Gläubigern führen.
5. Verantwortung für unbezahlte Steuern oder Sozialabgaben
Wenn eine Gesellschaft Mehrwertsteuer, Verrechnungssteuer oder Sozialversicherungsbeiträge (z. B. AHV/IV) nicht ordnungsgemäss abführt, kann der Verwaltungsrat persönlich haftbar gemacht werden – insbesondere bei fahrlässigem Verhalten oder Kontrollmängeln.
6. Unrichtige Angaben oder irreführende Einreichungen
Schweizer Unternehmen müssen regelmässig Informationen beim Handelsregister, Steuerbehörden oder Investoren einreichen. Werden dabei falsche oder unvollständige Angaben gemacht – absichtlich oder aus Fahrlässigkeit –, drohen strafrechtliche Konsequenzen und Vertrauensverlust.
So schützen Sie sich als Verwaltungsrat in der Schweiz:
✅ Sorgfältige Due Diligence vor Mandatsannahme
✅ Regelmässige Berichte zu Finanzen und Recht einfordern
✅ Zusammenarbeit mit qualifizierten Steuer- und Buchhaltungsprofis
✅ Sitzungsprotokolle und Entscheidungen dokumentieren
✅ Eine D&O-Versicherung (Directors & Officers) abschliessen
✅ Erfahrene Schweizer Dienstleister an Ihrer Seite haben
DeinDomizil – Schweizer Verwaltungsräte mit Rechtssicherheit
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- Rechtskonforme und professionelle Repräsentanz
- Schweizer Geschäftsadresse und Postweiterleitung
- Unterstützung bei regulatorischen Anforderungen und Dokumentenmanagement
- Vertrauen und Sicherheit bei Gründung und Wachstum Ihres Unternehmens
📌 Rechtliche Grundlage: Obligationenrecht Schweiz – Artikel 717–754
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