Wer ausserhalb der Schweiz lebt, kann grundsätzlich trotzdem ein Schweizer Unternehmen gründen und besitzen. Internationale Unternehmer können eine GmbH oder AG führen, ohne ihren persönlichen Wohnsitz in die Schweiz zu verlegen. Voraussetzung ist, dass das Unternehmen die Schweizer Anforderungen an Firmensitz, Vertretung und Administration erfüllt.