Risiken beim Kauf von Mantelgesellschaften und wie man sie vermeidet
2025-06-05 12:48
Risiken beim Kauf einer Mantelgesellschaft in der Schweiz – und wie man sie vermeidet
Der Kauf einer Mantelgesellschaft – oft als "vorgefertigte Gesellschaft" bezeichnet – kann Zeit sparen und sofortige Marktpräsenz bieten. Doch diese Vorteile bergen potenzielle Fallstricke. Von versteckten Verbindlichkeiten bis hin zu Compliance-Risiken müssen internationale Gründer solche Käufe mit klarer Strategie und sorgfältiger Prüfung angehen.
Bei DeinDomizil.chhelfen wir ausländischen Unternehmern, den Übernahmeprozess mit Transparenz und rechtlicher Sicherheit zu navigieren. Hier ist, was Sie vor dem Kauf einer Mantelgesellschaft in der Schweiz beachten sollten.
4 Häufige Risiken beim Erwerb einer Mantelgesellschaft
Rechtliche oder steuerliche Verbindlichkeiten Ohne vollständigen Zugang zu historischen Aufzeichnungen könnten Käufer versteckte Schulden, Steuerrückstände oder ungelöste Rechtsstreitigkeiten übernehmen. Eine saubere Bilanz ist nicht immer ein Beweis für eine saubere Vergangenheit. Weitere Informationen finden Sie im Schweizer Handelsregister.
Reputations- und Compliance-Bedenken Mantelgesellschaften können mit Geldwäsche oder Betrug in Verbindung gebracht werden – selbst unwissentlich. Dies kann zu Schwierigkeiten bei der Eröffnung eines Geschäftskontos oder bei der Due Diligence mit Partnern führen. DieFinancial Action Task Force (FATF) beschreibt typische Missbrauchsszenarien.
Probleme mit dem wirtschaftlichen Eigentum Wenn der Vorbesitzer die Eigentumsverhältnisse oder Vorstandsmandate nicht korrekt aktualisiert hat, kann die rechtliche Gültigkeit beeinträchtigt sein. Transparenz über das wirtschaftliche Eigentum ist entscheidend, insbesondere für grenzüberschreitende Investoren. Weitere Informationen finden Sie in den offiziellen Richtlinien derFINMA.
Gesetzliche und dokumentarische Lücken Veraltete Statuten, unklare Unternehmenszwecke oder fehlende Rücktritte von Vorstandsmitgliedern können den Geschäftsbeginn verzögern oder sogar rechtliche Probleme verursachen. Jede Mantelgesellschaft muss den Art. 718 des Schweizer Obligationenrechts für eine gültige Vertretung erfüllen.
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