Verwaltungsrat in der Schweiz: Warum internationale Unternehmer nicht darauf verzichten können
2025-05-12 21:17
Warum Sie als ausländischer Unternehmer einen Verwaltungsrat in der Schweiz benötigen
In der Schweiz darf grundsätzlich jede Person – auch ohne Schweizer Pass – ein Unternehmen gründen. Doch ein zentrales Element wird dabei oft unterschätzt: Die Pflicht zur lokalen Vertretung.
Konkret bedeutet das: Jede AG oder GmbH in der Schweiz muss mindestens eine Person im Handelsregister eingetragen haben, die Wohnsitz in der Schweiz hat und die Firma rechtsverbindlich vertreten kann. Diese Rolle übernimmt in der Regel ein Verwaltungsrat (bei einer AG) oder ein Geschäftsführer (bei einer GmbH).
Für Unternehmer mit Wohnsitz im Ausland ist dies oft ein Hindernis. Genau hier kommen wir ins Spiel: Deindomizil.ch bietet Ihnen den Zugang zu erfahrenen Schweizer Verwaltungsräten, die als Repräsentanten Ihre Firma gesetzeskonform führen – zuverlässig, diskret und mit wirtschaftlichem Verständnis.
Das bringt nicht nur Rechtssicherheit, sondern stärkt auch die Außenwirkung Ihrer Schweizer Gesellschaft gegenüber Banken, Behörden und Investoren.
Gesetzliche Grundlage und Vorteile eines Schweizer Verwaltungsrats
Laut Artikel 718 des Schweizer Obligationenrechts muss jede Aktiengesellschaft (AG) sowie Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) in der Schweiz durch mindestens eine Person vertreten werden, die Wohnsitz in der Schweiz hat.
Gleiches gilt sinngemäss für GmbHs (Art. 814 OR). Diese Regelung dient dem Schutz der Schweizer Rechtsordnung und der Durchsetzbarkeit im Inland.
Ihre Vorteile im Überblick:
✅ Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen zur Firmengründung
✅ Vertrauenswürdiger Ansprechpartner mit lokaler Marktkenntnis
✅ Höhere Akzeptanz bei Schweizer Banken & Behörden
✅ Repräsentative Eintragung im Handelsregister
✅ Möglichkeit zur strategischen Mitwirkung (optional)