Rechtliche Checkliste für den Kantonswechsel Ihrer Firmenadresse
2025-11-04 15:17
Ein Umzug Ihrer Firma in einen anderen Kanton in der Schweiz kann viele Vorteile bringen – niedrigere Steuern, bessere Infrastruktur oder ein strategisch günstiger Standort wie Zug.
Doch der Kantonswechsel ist nicht nur ein organisatorischer Schritt, sondern ein rechtlich relevanter Prozess, der ordnungsgemäß durchgeführt werden muss.
Diese Checkliste zeigt Ihnen alle wichtigen Schritte, um Ihre Firmenadresse korrekt und effizient zu ändern.
1. Wahl des neuen Kantons und der Gemeinde
Der erste Schritt ist die Entscheidung, in welchen Kanton Ihre Firma verlegt werden soll.
Jeder Kanton hat eigene Steuersätze, Verordnungen und administrative Verfahren.
Beliebte Unternehmensstandorte wie Zug oder Schwyz bieten attraktive steuerliche Bedingungen und ein unternehmensfreundliches Umfeld.
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2. Statutenänderung der Gesellschaft
Wenn eine Firma den Kanton wechselt, muss der Sitz in den Statuten offiziell angepasst werden.
Dazu sind folgende Schritte erforderlich:
Beschluss der Gesellschafter oder des Verwaltungsrats über den Umzug
Öffentliche Beurkundung (Notarisation) der Statutenänderung
Einreichung beim Handelsregisteramt des neuen Kantons
Für GmbHs und AGs ist die notarielle Beurkundung gesetzlich vorgeschrieben.
3. Anmeldung beim Handelsregister
Nach der Statutenänderung erfolgt die Löschung im alten Kanton und die Neueintragung im neuen Kanton.
Erforderliche Unterlagen sind in der Regel:
Notarielle Statutenänderung
Nachweis der neuen Geschäftsadresse (z. B. Miet- oder Domizilvertrag)
Sitzungsprotokoll über den Umzugsbeschluss
Den aktuellen Handelsregistereintrag können Sie jederzeit auf Zefix überprüfen.
4. Meldung an die Steuerbehörden
Sowohl die Steuerverwaltung des bisherigen Kantons als auch die des neuen Kantons müssen über den Umzug informiert werden.
Je nach Zeitpunkt des Wechsels kann eine Steueraufteilung für das laufende Geschäftsjahr notwendig sein.
Auch die Mehrwertsteuer-Adresse (MwSt) muss bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) angepasst werden.
Falls Ihr Unternehmen über spezielle Branchenbewilligungen verfügt (z. B. Finanzwesen, Gesundheit, Bau oder Gastronomie), müssen diese ebenfalls im neuen Kanton aktualisiert oder neu ausgestellt werden.
Eine unterlassene Anpassung kann zu betrieblichen Unterbrüchen oder rechtlichen Problemen führen.
6. Information an Bank und Dienstleister
Nach dem Umzug sollten Sie alle relevanten Geschäftspartner informieren, darunter:
Ihre Schweizer Bank
Versicherungen und Pensionskassen
Treuhand- oder Buchhaltungsdienstleister
So stellen Sie sicher, dass alle Daten aktuell sind und Sie den Schweizer Geldwäschereibestimmungen (GwG) entsprechen.
Eine einheitliche Kommunikation stärkt Ihre Professionalität und vermeidet Missverständnisse.
8. Interne und externe Kommunikation
Informieren Sie Ihre Mitarbeiter, Kunden und Geschäftspartner frühzeitig über den Umzug.
Eine kurze Mitteilung per E-Mail oder ein Beitrag auf Ihrer Website signalisiert Transparenz und schafft Vertrauen.
Partner für Ihren Firmenumzug – DeinDomizil
Ein Kantonswechsel ist mit Aufwand verbunden – doch mit DeinDomizil an Ihrer Seite wird der Prozess einfach und rechtskonform.
Wir übernehmen für Sie die gesamte administrative Abwicklung – von der Vorbereitung der Statutenänderung über die Handelsregisteranmeldung bis hin zur steuerlichen Koordination.